„Wir fällen jeden Baum

auf engstem Raum”

Auszug aus der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO)

... Geschützt sind:
alle Laubbäume, die Nadelgehölzart Waldkiefer sowie die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel, jeweils mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn indestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. Geschützt sind auch Einzelbäume, die das Maß des Absatzes 1 noch nicht erreicht haben, wenn sie Ersatzpflanzungen im Sinne des § 6 sind oder auf Grund eines Bebauungsplanes oder der Darstellungen eines Landschaftsplanes zu erhalten sind. Die in Satz 1 genannten Bäume werden von der zuständigen Behörde in eine Liste eingetragen. Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten Arten, Bäume auf Dachgärten oder in Pflanzencontainern, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen.

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf solche Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen oder Bestandteil eines solchen sind oder innerhalb von Flächen liegen, die als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen sind, oder deren Beseitigungauf Grund der Festsetzungen eines Landschaftsplanes untersagt ist...

Was bedeutet das für Sie?

Das bedeutet, dass alle Nadelbäume außer der  "Waldkiefer" ohne Genehmigung  unter Beachtung des Naturschutzgesetzes gefällt werden dürfen.

Für geschützte  Bäume  können Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte einen schriftlichen Antrag zur Baumfällung stellen, wenn:

  • der Baum krank ist,
  • der Baum seine ökologischen Funktionen weitgehend verloren hat,
  • von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und seine Erhaltung oder die Abwendung der Gefahren dem Eigentümer mit zumutbaren Aufwand nicht möglich ist, eine sonst zulässige Nutzung des Grundstücks nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann oder eine solche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird,
  • die Durchführung von Maßnahmen zur denkmalgerechten Erhaltung und Unterhaltung eines Baudenkmals, Denkmalbereichs oder Denkmals, die Veränderung oder Beseitigung eines Baumes erfordern,
  • eine Nutzungsbeeinträchtigung liegt auch vor, wenn Wohn- oder Arbeitsräume unzumutbar verschattet werden oder der Baum Schäden an baulichen Anlagen verursacht.


Die gesamte Verordnung finden Sie hier.

 



Antrag zum  Baumfällen/Ämter für Umwelt und Natur in Berlin

Ein Antrag  für die Genehmigung zum Baum fällen ist in den jeweiligen Stadtbezirken zu stellen:

 

Bezirksamt Mitte von Berlin
Amt für Umwelt und Natur
Iranische Str. 3
13347 Berlin
Tel.  030-9018-43054
Fax: 030-9018-43507

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Amt für Umwelt und Natur
Fachbereich Naturschutz und Grünflächen
Yorkstr. 4-11
10965 Berlin
Tel. 030-90298-8030

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Umwelt und Natur
Fröbelstr. 17
10405  Berlin
Tel. 030-90295-5961 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Amt für Umwelt und Natur
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.  030 90296-6361

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Fachbereich Grünflächen
Fehrbelliner Platz 4
10702 Berlin
Tel. 030-929-14400

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Tiefbau- und Grünflächenamt
Naturschutz- und Grünflächenamt
Hartmannsweiler Weg 63
14163 Berlin
Tel. 030-90299-6173

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Amt für Umwelt und Natur
Manteuffelstr. 63
12103 Berlin
Tel. 030-7560-3800

Bezirksamt Neukölln von Berlin
Naturschutz- und Grünflächenamt
Karl-Marx-Str. 83
12043 Berlin
Tel. 030-6809-2285/3395

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Natur-und Umweltamt
Rinkartstr. 13
12437 Berlin
Tel. 030-90297-5824

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Natur- und Umweltamt
Premnitzer Str. 4
12681 Berlin
Tel. 030-90293-6700

Bezirksamt Spandau  von  Berlin
Abteilung Bauen, Planen u. Umweltschutz, Naturschutz-,
Grünflächen- u. Umweltamt

Carl-Schurz-Str. 2-6
13597 Berlin
Tel. 030- 90279-3025

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Garten- und Straßenbauamt
Eichborndamm 238-240
13437 Berlin
Tl. 030-90294-2268